28. Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Betreffende stirbt, dann muss man das Rind steinigen und sein Fleisch darf man nicht essen; der Eigentümer des Rinds aber bleibt straffrei.





“Seja paciente nas aflições que o Senhor lhe manda.” São Padre Pio de Pietrelcina