Löydetty 526 Tulokset: sechs Tage

  • Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau niederkommt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist. (Das Buch Levitikus 12, 2)

  • und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen ihrer Reinigungsblutung zu Hause bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung vorüber ist. (Das Buch Levitikus 12, 4)

  • Wenn sie ein Mädchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie während ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen ihrer Reinigungsblutung zu Hause bleiben. (Das Buch Levitikus 12, 5)

  • Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt, und das Haar nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern. (Das Buch Levitikus 13, 4)

  • Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Übel gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern (Das Buch Levitikus 13, 5)

  • Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen des Übels feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern. (Das Buch Levitikus 13, 21)

  • Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern. (Das Buch Levitikus 13, 26)

  • Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Falls von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern. (Das Buch Levitikus 13, 31)

  • soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern. (Das Buch Levitikus 13, 33)

  • Der Priester soll das Übel untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern. (Das Buch Levitikus 13, 50)

  • Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Übel auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Gewirke, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Fall von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein. (Das Buch Levitikus 13, 51)

  • soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern. (Das Buch Levitikus 13, 54)


“Quando fizer o bem, esqueça. Se fizer o mal, pense no que fez e se arrependa.” São Padre Pio de Pietrelcina