8. Wenn aber der Anspruchsberechtigte keinen Löser hat, dem der Schuldige Ersatz leisten könnte, dann gehört der geschuldete Betrag dem Herrn zugunsten des Priesters, ebenso wie der Sühnewidder, mit dem der Priester für ihn die Sühne erwirkt.





“Reflita no que escreve, pois o Senhor vai lhe pedir contas disso.” São Padre Pio de Pietrelcina